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AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dr. Werner Pharmafood GmbH Geltungsbereich und Wirksamkeit der AGB

1.1 Für alle von uns abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartner (nachstehend "Kunde") werden, soweit sie von unseren AGB abweichen, nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Vertragsbestandteil. Unsere Zustimmung gilt immer nur für den Einzelfall.

2. Vertragsabschluß, Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung zustande.
2.2 Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Kunde den Kaufpreis 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Zahlungen gelten dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten vollständig verfügbar ist. Unsere Angebotspreise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bestehen unsererseits gleichzeitig mehrere Forderungen gegen den Kunden, so sind nur wir berechtigt, die Anrechnung von Zahlungen auf die einzelnen Forderungen zu bestimmen. Gerät der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besondere Ankündigung alle weiteren Lieferungen zu verweigern bis der Kunde Vorkasse geleistet hat. Der Kunde darf nur wegen von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen seine Leistung zurückhalten oder mit diesen Ansprüchen aufrechnen.

3. Gefahrenübergang, Versand
3.1 Es finden die Incoterms in jeweils geltender Fassung Anwendung. Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung Ist das jeweilige Auslieferungslager.
3.2 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, versenden wir die Ware für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Nach Vertragsabschluß eintretende Erhöhungen etwa der Frachtsätze, etwaiger Mehrkosten für Lager u.a. gehen zu Lasten des Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, behalten wir uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.
3.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht - auch bei frachtfreier Lieferung - mit der übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Auslieferungslagers oder mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Kunden oder einen von ihm Beauftragten auf den Kunden über.

4. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzögerung
4.1 In Fällen der nicht richtigen, vollständigen, rechtzeitigen und/oder vollständig unterbliebenen Selbstbelieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle der nicht vollständigen Selbstbelieferung sind wir nur berechtigt, für den ganzen nicht erbrachten Teil der Leistung oder einen Teil davon vom Vertrag zurückzutreten, in diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, seinerseits vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die erbrachte Teilleistung und/oder die Erbringung der Teilleistungen, wegen derer wir nicht vom Vertrag zurückgetreten sind, für ihn kein Interesse hat. Ansprüche der Parteien gegen die jeweils andere auf Ersatz der durch den vollständigen oder teilweise erklärten Rücktritt entstandenen Schäden bestehen nicht.
4.2 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder ruft er die Ware nicht innerhalb vereinbarter oder angemessener Fristen ab, so sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach unserer Wahl dem Kunden die Ware zu berechnen und diese unaufgefordert an ihn zu übersenden oder für dessen Rechnung einzulagern.
4.3 Die angegebenen Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.4 In Fällen höherer Gewalt und in Fällen des Arbeitskampfes in unserem Betrieb sowie in Betrieben unserer Vorlieferanten oder Erfüllungsgehilfen (im weiteren kumulativ "höhere Gewalt") sind beide Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung von ihrer davon betroffenen Verpflichtung zur Leistung befreit. Wird durch die Verzögerung die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der beiden Parteien unzumutbar, können beide vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts aus diesem Grund stehen keiner Partei Ansprüche auf Ersatz des durch den Rücktritt entstandenen Schadens zu.
4.5 Falls wir mit einer Lieferung in Verzug geraten, ist der Kunde, nachdem er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatz haften wir ausschließlich gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen und zwar auch hinsichtlich einer Haftung nach ยง 287 BGB.

5. Mängelhaftung
5.1: Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich - erforderlichenfalls durch Anfertigung einer Analyse und/oder Probeverarbeitung - darauf hin zu untersuchen, ob diese einwandfrei und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Die bei Untersuchung der Ware feststellbaren Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ergebnisse der ordnungsgemäßen Untersuchung anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, sobald der Kunde sie bei hinreichender Sorgfalt erkennen kann. Die Ware gilt als genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht spätestens am 3. Werktag nach Eingang der Ware oder, wenn der Mangel bei der unverzüglichen Sorgfalt der Untersuchung nicht erkennbar war, spätestens am 3. Werktag nach Entdeckung des Mangels bei uns eingegangen ist.
5.2. : Die Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung von Ware, bei der Mängel festgestellt wurden bzw. bei Anwendung äußerster Sorgfalt hätten festgestellt werden können, erfolgt ausschließlich auf das Risiko des Kunden. Unsere Haftung für Schäden, die dem Kunden durch eine Fortführung der Verarbeitung oder durch Verkauf entstehen, ist ausgeschlossen.
5.3. : Hat der Kunde die Ware rechtzeitig untersucht und die Mängel gerügt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die gelieferte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Sollte unsere Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, oder tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten.
5.4. : Auf Schadensersatz wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaften haften wir nach Maßgabe der Ziffer 6 dieser Bedingungen.
5.5. : Die Mängelhaftungsansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

6. Haftung
6.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Gewährleistung und außerhalb der Gewährleistung, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen - z.B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns, die übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, die Verletzung einer wesentlichen Vertragespflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.
6.2 Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Schecks oder Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen; Scheck- und Wechselspesen einschließlich der Kosten für einen Wechselprotest sind uns vom Kunden zu erstatten. Unsere Rechte aus dieser Ziffer 7 bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung des Schecks oder Wechsels bestehen.
7.2 Die Ver- oder Bearbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zum Rechnungspreis der anderen Waren.
7.3 Der Kunde darf die in unserem Allein- oder Miteigentum stehende Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt an uns schon jetzt und im voraus sämtliche Forderungen ab, die uns aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware oder der durch Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung entstandenen Ware zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert wird. Hat ein Dritter aufgrund gesetzlicher Vorschrift infolge Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung Eigentums- oder Miteigentumsrechte an der Ware erlangt, so tritt der Kunde uns die ihm gegenüber dem Dritten erwachsenen Ansprüche ebenfalls bereits jetzt und im voraus ab. Abtretungen im Sinne dieses Absatzes erfolgen stets nur bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit zulässigen Widerruf ermächtigt.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen übliche Risiken versichert zu halten. Er tritt uns schon jetzt und im voraus seine Ersatzansprüche wegen des Verlustes oder einer Beschädigung der Vorbehaltsware gegen seine Versicherung ab. (Sie können die Klausel stehen lassen; diese dürfte im Streitfall aber voraussichtlich nicht wirksam sein, sofern eine Versicherung nicht branchenüblich ist.)
7.5 Wir nehmen die in dieser Ziffer 7 vorgesehenen Abtretungen des Kunden schon jetzt an.
7.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu besichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
7.7 Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des Kunden, etwa bei Registrierungen, die nach Recht des Kundenlandes erforderlich sind, so hat der Kunde derartige Handlungen vorzunehmen.
7.8 Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so können wir ihm die Verfügung über die Vorbehaltsware vollständig oder nach unserer Wahl auch teilweise, z.B. nur die Veräußerung oder Weiterverarbeitung etc., untersagen. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware an uns zu verlangen. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder mit anderen Waren verbunden, sind wir berechtigt, die Herausgabe an einen Treuhänder zu verlangen; der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Miteigentümer an der Vorbehaltsware mit ihrer Firma bzw. Namen, Anschrift und Miteigentumsanteil aufzugeben.
7.9 Liegen beim Kunden die objektiven Voraussetzungen für die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, vor, so hat der Kunde - ohne daß es einer entsprechenden Aufforderung durch uns bedarf - jede Verfügung über die Vorbehaltsware, gleich welcher Art, zu unterlassen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich den Bestand an Vorbehaltsware an uns zu melden. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Wurde die Vorbehaltsware verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder mit anderen Waren verbunden, sind wir berechtigt, die Herausgabe an einen Treuhänder zu verlangen; der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Miteigentümer an der Vorbehaltsware mit ihrer Firma bzw. Namen, Anschrift und Miteigentumsanteil aufzugeben. Gleiches gilt sinngemäß für Forderungen, die nach den vorstehenden Absätzen an uns abgetreten sind; zusätzlich hat der Kunde unaufgefordert die Namen und Anschriften aller Schuldner sowie die die Forderungen gegen sie belegenden Dokumente an uns in Kopie zu übermitteln.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des internationalen Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und des Haager Kaufrechts Anwendung.
8.2 Bei Verträgen mit Kaufleuten und Privatpersonen, die ihren ständigen Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union haben, ist Gerichtsstand für alle mit uns geschlossenen Verträge sowie Auseinandersetzungen, die mit ihnen in Zusammenhang stehen, Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, gegen den Kunden nach unserer Wahl Klage an den für ihn maßgeblichen allgemeinen und gesonderten Gerichtsständen zu erheben.